Nein! Im Haftpflichtschadenfall hast Du hast das Recht, einen unabhängigen KFZ Gutachter mit der Beweissicherung und Schadenfeststellung zu beauftragen. Die Gutachten der gegnerischen Versicherung sind nicht unabhängig und fallen oft zu deren Vorteil aus.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die entstandenen Kosten für das Gutachten. Du musst dafür nicht in Vorleistung zu treten.
Ja! Das nennt sich fiktive Abrechnung. Die Versicherung erstattet Dir den Schaden auf Basis des Gutachtens, auch wenn Du Dein Fahrzeug nicht reparieren lässt. Dabei kann es jedoch vereinzelt zu Kürzungen kommen.
Ja! Während der Reparatur oder in der Zeit in der Du auf die Regulierung wartest, kannst Du entweder einen Mietwagen in Anspruch nehmen, oder Dir eine Nutzungsausfallentschädigung ausbezahlen lassen. Die Höhe ist von Deinem Fahrzeugmodell und weiteren Faktoren abhängig. Wir weisen die Höhe im Gutachten aus.
Ein Unfallfahrzeug verliert auch nach einer fachgerechten Reparatur meist an Wert. Ein unabhängiges Gutachten berücksichtigt die Faktoren für eine merkantile Wertminderung, ermittelt diese und weist sie detailliert aus. Diese Wertminderung wird dir von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Bei einem Haftpflichtschaden ist es immer sinnvoll, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung und Du sicherst Dir Deine vollen Ansprüche.
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