Nach einem Unfall oder Schaden am Fahrzeug stellt sich oft die Frage, Gutachten oder Kostenvoranschlag? Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder ist ein ausführliches Schadengutachten von einem unabhängigen KFZ Gutachter notwendig? Beide Dokumente dienen in erster Linie der Schadenbewertung, doch sie unterscheiden sich erheblich in Umfang, Zweck und rechtlicher Bedeutung. Hier erfährst Du, wann welches Dokument benötigt wird und warum ein ausführliches Schadengutachten in vielen Fällen die bessere Wahl ist.
Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Einschätzung der Reparaturkosten die meist durch eine Werkstatt erstellt wird. Er basiert auf einer oberflächlichen Begutachtung des Schadens und enthält meist lediglich eine grobe Aufstellung der benötigten Ersatzteile, die geschätzte Arbeitszeit für die Reparatur und die zu erwartenden Gesamtkosten. Da keine detaillierte Begutachtung erfolgt, werden weder vorhandene Vorschäden, Altschäden, noch der Gesamtzustand des Fahrzeuges berücksichtigt und dokumentiert. Ein Kostenvoranschlag dient daher in erster Linie zur groben Einschätzung der Reparaturkosten, hat jedoch keine Beweiskraft bei der Schadensregulierung.
Ein Schadengutachten hingegen wird von einem unabhängigen KFZ Sachverständigen erstellt und liefert eine umfassende Bewertung des Schadens und des gesamten Fahrzeuges. Es enthält neben einer ausführlichen Schadenanalyse detaillierte Angaben zum Zustand des Fahrzeuges, Angaben zum Wiederbeschaffungswert, bei Bedarf den auf dem regionalen Markt ermittelten Restwert des Fahrzeugs, eine mögliche Wertminderung die durch den Schaden entstanden ist, Angaben zur Nutzungsausfallentschädigung, Angaben zur Wirtschaftlichkeit und eine ausführliche Fotodokumentation zur Beweissicherung. Ein Gutachten ist besonders im Haftpflichtschadenfall von enormer Bedeutung, da es als Grundlage für die Schadenregulierung durch die Versicherung dient.
Ein Kostenvoranschlag kann ausreichen, wenn der Schaden minimal ist und die Reparaturkosten voraussichtlich unter der Bagatellschadengrenze von 750 Euro liegen. In diesem Fall akzeptieren viele Versicherungen die Schätzung einer Werkstatt. Da es für einen Laien aber in aller Regel schwierig ist die Höhe des tatsächlichen Schadens abzuschätzen, empfehlen wir sich auch bei einem kleinen Schaden an einen unabhängigen KFZ Gutachter zu wenden.
Bei höheren Schadenssummen, strukturellen Schäden oder einem unklaren Unfallhergang ist ein Gutachten unverzichtbar um finanzielle Schäden zu vermeiden. Vor allem wenn Du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten. Bei höheren Schäden ab eine Schadenhöhe von 750 Euro verlangen viele Versicherungen ein Gutachten. Falls der Verdacht vorliegt, dass durch den Schaden der Fahrzeugwert auch nach fachgerechter Reparatur gemindert wird, oder versteckte Schäden am Fahrzeug verbleiben. Vorallem bei modernen Fahrzeugen kann ein augenscheinlich kleiner Schaden nach den entsprechenden Herstellervorgaben größere unvorhersehbare Kosten verursachen.
Ein Kostenvoranschlag gibt lediglich eine grobe Schätzung der Reparaturkosten ab, während ein Gutachten den Schaden detailliert analysiert und dokumentiert. Gerade bei Haftpflichtschäden oder höheren Schadensummen bietet ein Gutachten mehr Sicherheit durch den beweissichernden Charakter. Es liefert einen realistisch ermittelten und eine objektive Beweissicherung falls es im Rahmen der Schadenregulierung zu Streitigkeiten kommt.
Während ein Kostenvoranschlag für kleine Schäden eine schnelle und einfache Lösung sein kann, ist ein Schadengutachten in den meisten Fällen die bessere Wahl. Besonders bei Haftpflichtschäden solltest Du immer auf ein unabhängiges Gutachten bestehen und weder einen Kostenvoranschlag, noch den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Die Kosten für das Gutachten übernimmt in diesem Fall die Versicherung des Unfallverursachers.
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