Alle genannten Beträge sind Nettobeträge und werden zzgl. der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Das Honorar berechnet sich bei Schadengutachten auf der Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus dem Grundhonorar und den anfallenden Nebenkosten zusammen. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten Netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert Brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Das Grundhonorar bei Verwendung von EDV gespeicherten Datensätzen kann der aktuellen Honorartabelle entnommen werden. Bei Schadengutachten ohne EDV gespeicherte Datensätze und manueller Kalkulation erhöht sich das Grundhonorar um 20 Prozent. Die Honorartabelle kann bei uns vor Ort oder auf Anfrage im Detail eingesehen werden.
Zusätzlich zu den genanntem Grundhonoraren werden aufgeführte Nebenkosten berechnet. Fahrtkosten 0,90 € pro Kilometer ab 50 Kilometer Deutschlandweit Pauschal 45,00 €, Schreibkosten 1,80 € pro Seite und Kopie 0,50 € pro Seite, Fotokosten 2,00 € pro Bild und Fotokopie 0,50 € pro Bild, Telefon und Porto Pauschal 15,00 €, Restwertermittlung Pauschal 45,00 €, Altfahrzeugzertifikat Pauschal 22,50 €. Bei Fahrzeugen älter als 20 Jahre, oder Sonderfahrzeugen, bei denen eine Bewertung mit DAT nicht möglich ist, wird eine erweiterte Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes über Classic-Analytics durchgeführt. Der Mehraufwand wird mit 90,00 € berechnet. Soweit die Gutachtenerstellung weitere Dienstleistungen wie beispielsweise Demontage, Hebebühnennutzung, Achsvermessung, Karosserievermessung oder Fehlerspeicher auslesen erfordert, werden diese Kosten in Höhe der verauslagten Gebühr in Rechnung gestellt.
Der Arbeitsaufwand der reinen Bearbeitungszeit wird je angefangene 1/4 Stunde berechnet.
Bei Reparaturkosten bis 2.000,00 € Brutto beträgt das Grundhonorar pauschal 135,00 € plus Nebenkosten. Ab 2.000,00 € Schadenhöhe 10 Prozent der ausgewiesenen Bruttoreparaturkosten plus Nebenkosten.
Bei Reparaturkosten bis 2.000,00 € Brutto pauschal 79,83 €. Ab 2.000,00 € Schadenhöhe 5 Prozent der ausgewiesenen Bruttoreparaturkosten.
Nach Gutachten
Nach Fremdgutachten
Rechnungsprüfung und Gutachtenprüfung
Bei Nachbesichtigung
Kraftrad bis 20 Jahre
PKW bis 20 Jahre
Nutzfahrzeug bis 20 Jahre
Anhänger bis 20 Jahre
PKW
Nutzfahrzeug
PKW und Nutzfahrzeug
Serienfahrzeuge ab 20 Jahre
Individualumbauten ab 20 Jahre
Detaillierte Oldtimerbewertung auf Anfrage
§57 DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge
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