Schadengutachten

Als geprüfter KFZ Sachverständiger für Fahrzeugschäden erstellen wir Dir Dein unabhängiges und detailliertes Schadengutachten bei einem Haftpflichtschaden oder im Kaskoschadenfall. Die Abwicklung von Unfällen wirft oft zahlreiche Fragen auf. Wir stehen Dir mit unseren Leistungen rund um das Schadengutachten vom ersten Kontakt bis hin zur endgültigen Regulierung mit der Versicherung persönlich zur Seite. Da kein Unfall dem anderen gleicht, beraten wir Dich vorab kostenlos und individuell zu Deinem Anliegen.

Schadengutachten vom KFZ Gutachter

Was tun nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall?

Egal ob Parkrempler oder großer Schaden, das Wichtigste nach einem Autounfall ist Ruhe zu bewahren. Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Notruf absetzen, am Unfallort bleiben, Beweise und Daten sichern. Den Rest übernehmen wir für Dich. Mit unserem professionellen Schadengutachten sorgen wir bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall für eine reibungslose Abwicklung und sichern Dir den maximal zustehenden Schadenersatz.

Deine Rechte nach einem unverschuldeten Unfall

Wir kennen Deine Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall und übernehmen auf Wunsch gemeinsam mit einer Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht die gesamte Schadenabwicklung für Dich. Das erspart Dir Stress, Zeit und vor allem teure Fehler bei der Unfallschadenregulierung.

Die Art und der Umfang des Schadenersatzes sind geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 249. Demnach hat, wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, den Zustand wieder herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtete Umstand nicht eingetreten wäre.

Diese Positionen stehen Dir im Haftpflichtschadenfall zu und werden von der regulierenden Versicherung übernommen:

Das Schadengutachten vom KFZ Gutachter ist im Haftpflichtschadenfall für Dich kostenlos

Wenn Du unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt bist ist unser Schadengutachten für Dich absolut kostenlos. Die Kosten für das Schadengutachten gehören zum Gesamtschaden und werden von der regulierenden Versicherung übernommen. Du brauchst dafür nicht in Vorleistung zu treten, sondern kannst Deinen Anspruch auf ein Gutachten direkt an uns Abtreten. Die dafür notwendige Abtretungserklärung erstellen wir für Dich.

In 4 Schritten zu Deinem Schadengutachten vom KFZ Gutachter

Unsere umfangreiche Ausbildung und jahrelange Erfahrung im Automobilbereich garantiert Dir einen optimalen Service und höchste Qualität bei der Abwicklung von Unfallschäden. Unabhängig und frei von Weisungen Dritter erstellen wir mit modernster Software unabhängige und detaillierte Schadengutachten. Dank unseres digitalen Unfallschadenmanagements sind wir in der Lage Deinen Unfallschaden schnell und zuverlässig Abzuwickeln.

1. Unfallschaden melden

Kontaktiere uns und vereinbare einen Termin für die Besichtigung Deines Fahrzeuges oder melde uns Deinen Schaden direkt über unsere Digitale Schadenmeldung. Bei der telefonischen Terminvereinbarung halte bitte Deinen Fahrzeugschein und die Unterlagen zum Schadenfall bereit.

2. Begutachtung vor Ort

Egal ob bei Dir vor Ort, in der Werkstatt oder an unserem Standort in der Augsburger Straße 6 in 86637 Wertingen. Wir nehmen alle für das Unfallgutachten notwendigen Daten auf, führen die erforderlichen Messungen am Fahrzeug durch und erstellen aussagekräftige Fotos zur Dokumentation.

3. Erstellung des Schadengutachten

In unserem KFZ Sachverständigenbüro erstellen wir Dein unabhängiges und detailliertes Schadengutachten mit modernster Software. Nach Abschluss des Gutachtens lassen wir es Dir per E-Mail zukommen und vereinbaren einen Telefontermin für die Nachbesprechung.

4. Direktabwicklung mit der Versicherung

Zur schnellen Bearbeitung leiten wir das Schadengutachten sofort digital an die entsprechenden Stellen weiter. Das ermöglicht eine schnelle Abwicklung Deines Schadenfalls. Die Kosten für das Gutachten rechnen wir nach Wunsch direkt mit der regulierenden Versicherung ab.

Du möchtest einen Termin für ein Schadengutachten vereinbaren oder hast Fragen?

Wir rufen Dich gerne zurück! Fülle einfach untenstehendes Formular aus. Wir vom KFZ Sachverständigenbüro Marco Hornung werden uns kostenlos und unverbindlich mit Dir in Verbindung setzen und uns um Dein Anliegen kümmern.

Wir erstellen Dein unabhängiges Gutachten

Häufig werden wir mit der Frage konfrontiert, ob man bei einem unverschuldeten Unfall das Schadengutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren muss. Die Antwort ist Nein! Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls musst und solltest du von Deinem Recht auf ein unabhängiges KFZ Schadengutachten gebrauch machen. Auch wenn Du bereits eingewilligt hast kannst du noch von Deinem Recht Gebrauch machen und Dir ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen.

Der KFZ Gutachter der Versicherung vertritt die Interessen der Versicherungsgesellschaft. Nur so ist gewährleistet, dass Deine Schadenersatzansprüche im Unfallgutachten neutral und unabhängig ausgewiesen werden und Du alle Dir zustehenden Ansprüche schnell und unkompliziert erstattet bekommst.

Inhalt unserer KFZ Schadengutachten

Unsere Gutachten beinhalten alles was ein professionelles KFZ Schadengutachten braucht, um Dir den maximal zustehenden Schadenersatz und eine schnelle und reibungslose Schadenabwicklung zu gewährleisten. In unserem Schadengutachten sind folgende Punkte dokumentiert. Aussagekräftiges Deckblatt, Zusammenfassung aller relevanter Daten, Inhaltsverzeichnis, Fahrzeugdaten, Zustandsbeschreibung, Schadendokumentation, Reparaturkostenkalkulation, mögliche Reparaturrisiken, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungswert, Wertminderung, Restwert, Nutzungsausfallentschädigung, Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und eine aussagekräftige Fotodokumentation.

Schadengutachten FAQ

Hier findest Du unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Unverschuldeter Verkehrsunfall, Unfallgutachten, Schadengutachten und Kostenvoranschlag. Solltest Du noch Fragen haben kontaktiere uns gerne. Wir haben auch auf Deine Fragen die passenden Antworten.

Nach einem Autounfall ist das wichtigste Ruhe zu bewahren. Unfallstelle absichern, Erste Hilfe leisten, Notruf absetzen, am Unfallort bleiben, Beweise sichern, Unfallprotokoll erstellen, Daten des Unfallgegners notieren, Unfalldaten notieren, Unabhängiges Unfallgutachten beauftragen und die Hilfe der regulierenden Versicherung ablehnen.

Art und Umfang des Schadenersatzes sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 249 geregelt. Nach einem unverschuldeten Autounfall hast Du das Recht auf ein Unfallgutachten von einem unabhängigen KFZ Gutachter, Kostenübernahme des Schadengutachten, Unfallschadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Reparatur in der Werkstatt Deiner Wahl, Auszahlung Deiner Schadenersatzansprüche, Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug, Erstattung der Wertminderung, Übernahme der Abschleppkosten und Erstattung weiterer Ansprüche.

Ja! Wenn Du unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt bist kannst und solltest Du immer selbst einen KFZ Gutachter Deiner Wahl mit der Erstellung eines Unfallgutachten beauftragen. Die KFZ Gutachter der regulierenden Versicherung handeln im Sinne der Versicherungsgesellschaft. Nur so ist eine neutrale und unabhängige Bewertung der Schadensumme möglich.

Bei kleineren Unfallschäden unterhalb der Bagatellschadengrenze von 750€ ist für die regulierende Versicherung meist ein Kostenvoranschlag ausreichend. Diese Grenze ist aber selbst bei kleinsten Beschädigungen schnell erreicht und oft sehr schwer einzuschätzen. Um Dir spätere Probleme bei der Abwicklung und finanzielle Verluste zu ersparen empfehlen wir, Dich bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall immer an einen unabhängigen KFZ Gutachter zu wenden. Ein Kostenvoranschlag ist lediglich eine kaufmännische Kalkulation der Reparaturkosten und ersetzt kein ausführliches Unfallgutachten. Ein KFZ Schadengutachten hingegen bescheinigt Dir zusätzlich die Wertminderung, den Nutzungsausfall, den Wiederbeschaffungs- und Restwert, den aktuellen Zustand des Fahrzeuges und mögliche Risiken der Reparatur.

Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Unfallgutachten auf der Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus dem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten Netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert Brutto des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage.

Bei einem unverschuldeten Autounfall sind die Kosten für das Unfallgutachten Teil des Gesamtschadens. Du bekommst die Kosten für das Schadengutachten von der regulierenden Versicherung bezahlt. Wir rechnen die entstandenen Kosten direkt mit der Versicherung ab, Du brauchst dafür nicht in Vorleistung zu treten.

Ja! Du musst Dein Fahrzeug nach einem Unfall nicht instandsetzen lassen. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls hast Du nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Was Du mit dem Geld machst ist ganz allein Deine Entscheidung! Selbstverständlich kannst Du den Schaden auch selbst instandsetzen. In diesem Fall spricht man von einer fiktiven Abrechnung. Alles was Du dafür brauchst ist ein professionelles Unfallgutachten.

Wir beginnen nach der Schadenaufnahme umgehend mit der Bearbeitung Deines Unfallgutachten. Je nach Umfang geht das fertige Schadengutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden bei der regulierenden Versicherung ein. Die Praxis hat gezeigt dass bis zur Auszahlung des Schadenersatzes durchschnittlich 6 – 8 Wochen vergehen.

KFZ Sachverständiger Marco Hornung
Marco Hornung

KFZ Gutachter

Ich stehe Dir bei Fragen rund um das Schadengutachten in Augsburg, Wertingen und Umgebung gerne persönlich zur Seite. Du erreichst mich telefonisch, über WhatsApp, per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Ich freue mich auf Deine Nachricht!

Tel.: 0174 2053493
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