Eine Abtretungserklärung ist eine schriftliche Vereinbarung, bei der ein Geschädigter bei einem Verkehrsunfall seine Forderung gegenüber dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung an einen Dritten abtritt. Dritte in diesem Fall können entweder ein KFZ Sachverständiger, ein Rechtsanwalt oder eine Werkstatt sein. Die Abtretungserklärung ist ein wichtiges Instrument bei der Unfallschadenregulierung, da sie es dem Geschädigten ermöglicht, seine Ansprüche schneller und einfacher geltend zu machen.
Wenn ein Geschädigter bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erleidet, hat er in der Regel einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Unfallverursacher oder dessen Versicherung. Um diesen Anspruch durchzusetzen, muss der Geschädigte in der Regel nachweisen, dass der Unfall auf das Verschulden des Unfallverursachers zurückzuführen ist und welcher Schaden ihm dabei entstanden ist. Für die Feststellung des Schadens ist es zwingend notwendig, ein KFZ Gutachten erstellen zu lassen. Hierbei entstehen dem Geschädigten Kosten, die er normalerweise selbst tragen müsste. Mit einer Abtretungserklärung kann der Geschädigte seine Ansprüche jedoch an den KFZ Sachverständigen abtreten, der dann die Kosten für das Gutachten direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers abrechnen kann. Der Geschädigte muss in diesem Fall die Kosten für das Gutachten nicht selbst tragen und auch nicht in Vorleistung treten.
Die Abtretungserklärung muss schriftlich erfolgen und vom Geschädigten unterzeichnet werden. In der Regel wird sie zusammen mit allen anderen Dokumenten, wie beispielsweise dem KFZ Gutachten und der Rechnung des KFZ Sachverständigen, bei der Versicherung des Unfallverursachers eingereicht. Der Dritte, auf den die Ansprüche übertragen wurden, kann dann im Namen des Geschädigten gegenüber der Versicherung auftreten und die entsprechenden Ansprüche geltend machen.
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