Die Aktivlegitimation bezeichnet das Recht, einen Anspruch gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Dabei muss die Person oder Institution, die diesen Anspruch vertritt, auch berechtigt sein, diesen in eigenem Namen durchzusetzen. Im Fall von Schäden am Fahrzeug betrifft dies insbesondere den Eigentümer des Fahrzeugs. Der Eigentümer des Fahrzeuges muss nicht zwangsläufig identisch mit dem Fahrzeughalter und somit der Person im Fahrzeugschein sein. Eigentümer ist in der Regel derjenige, der das Fahrzeug käuflich erworben hat.
Im Falle eines Unfalls oder eines Schadens am Fahrzeug stellt sich oft die Frage, wer überhaupt berechtigt ist, den Schaden geltend zu machen. Hierbei spielt die sogenannte Aktivlegitimation eine entscheidende Rolle. Denn nur diejenigen, die hierzu berechtigt sind, haben das Recht, Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Versicherung geltend zu machen.
In der Regel hat der Eigentümer des Fahrzeugs das Recht auf Aktivlegitimation. Bei gemieteten Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen liegt diese in den meisten Fällen beim Leasinggeber oder Vermieter. Aber auch der Halter des Fahrzeugs kann unter bestimmten Umständen ein Recht auf Aktivlegitimation haben, etwa wenn er den Schaden durch eigenes Verschulden verursacht hat. Hier gilt es den Sachverhalt vorab genau zu prüfen, um spätere Probleme bei der Regulierung zu vermeiden.
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