Ein Altschaden ist ein Schaden an einem Fahrzeug, der vor einem aktuellen Unfall bereits vorhanden war und noch nicht repariert wurde. Dabei spielt es keine Rolle wie dieser entstanden ist. Er kann entweder durch einen vorangegangenen unverschuldeten Unfall, Eigenverschulden, Verschleiß oder durch altersbedingte Abnutzung entstanden sein.
Bei einem Unfall sollte immer ein KFZ Gutachten erstellt werden, um den Schaden detailliert zu bewerten. Bei der Schadenaufnahme durch den KFZ Gutachter wird auch geprüft, ob am Fahrzeug bereits ein Altschaden vorhanden war. Ist dies der Fall, so wird dieser Schaden von der Bewertung des aktuellen Schadens abgezogen, abgegrenzt und in der Fotodokumentation entsprechend festgehalten. Das bedeutet, dass der Geschädigte nur Anspruch auf die Reparaturkosten des aktuellen Schadens hat und nicht auf die Kosten der Reparatur des bereits vorhandenen Schadens. Liegt dieser außerhalb des Schadenbereichs muss der Altschaden bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes entsprechend in Abzug gebracht werden.
Altschäden können durch verschiedene Herangehensweisen erkannt und aufgedeckt werden. Die gängigste ist die optische Überprüfung der gesamten Fahrzeugkarosserie bei der Unfallschadenaufnahme durch den KFZ Gutachter vor Ort. In seltenen Fällen kann auch eine technische Untersuchung des Fahrzeugs notwendig sein, um diesen festzustellen. Hierbei kommen unter anderem spezielle Messgeräte zum Einsatz, um beispielsweise Verformungen oder Beschädigungen am Rahmen oder an anderen wichtigen Bauteilen des Fahrzeugs zu erkennen.
Ein Altschaden hat in der Regel einen negativen Einfluss auf den ermittelten Wert des Fahrzeuges. Denn auch wenn dieser die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges nicht beeinflusst, so bleibt dennoch ein Schaden am Fahrzeug zurück, der den Gesamteindruck beeinträchtigt. Dies kann dazu führen, dass das Fahrzeug bei einem Verkauf einen niedrigeren Preis erzielt, als ein vergleichbares auf dem aktuellen Markt verfügbares Fahrzeug ohne derartige Beschädigungen.
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