Bagatell­schaden

Ein Bagatellschaden ist ein kleiner Sachschaden an einem Fahrzeug, bei dem die Reparaturkosten die Bagatellschadengrenze von 750 Euro nicht überschreiten. Der Umfang eines Bagatellschadens ist meist schnell überschritten und für Laien oft schwer einzuschätzen. Oft handelt es sich dabei um Parkrempler, Kratzer oder Dellen, die ohne größeren Aufwand repariert werden können. Auch wenn die Bagatellschadengrenze aufgrund der immer weiter steigenden Lohn- und Materialkosten längst als überholt gilt, ist sie immer noch gültig.

Wie wird ein Bagatellschaden reguliert?

Der Ablauf der Schadenregulierung eines unverschuldeten Bagatellschadens läuft in der Regel identisch ab, wie die Regulierung eines großen Schadens. Nach einem unverschuldeten Unfall sollte ein KFZ Gutachter mit der Begutachtung des Schadens beauftragt werden. Vor Ort werden alle Daten des Unfalls und des Fahrzeuges detailliert aufgenommen. Das ist auch bei einem vermeintlichen Bagatellschaden wichtig. Denn ob tatsächlich ein Bagatellschaden vorliegt, ist von vielen einzelnen Faktoren abhängig und lässt sich erst nach erfolgter Reparaturkostenkalkulation zweifelsfrei beurteilen. Für eine schnelle und reibungslose Regulierung des Bagatellschadens reicht der KFZ Gutachter nach Abschluss des Gutachtens alle erforderlichen Unterlagen bei den entsprechenden Stellen ein. Eine Besonderheit hierbei ist jedoch, dass die Kosten für die Regulierung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht unter der Bagatellschadengrenze nicht von der regulierenden Versicherung übernommen werden.

Wer bezahlt den KFZ Gutachter unter der Bagatellschadengrenze?

Unter der Bagatellschadengrenze ist für die regulierende Versicherung ein Kurzgutachten ausreichend. Die Kosten für das Kurzgutachten gehören zum Gesamtschaden und werden bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall von der regulierenden Versicherung übernommen.

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