Der Ersatzteilaufschlag ist ein Zuschlag auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, den Werkstätten beim Verkauf von Ersatzteilen erheben. Dieser Aufschlag deckt die zusätzlichen Kosten ab, die durch den Aufwand für die Beschaffung, die Lagerung und die Kapitalbindung der Ersatzteile entstehen. Dieser wird von Werkstätten in der Regel als Prozentsatz erhoben und auf die Kunden weiterberechnet.
Die Werkstätten müssen bei der Beschaffung von Ersatzteilen oft große Mengen bestellen, um einen wirtschaftlichen Einkaufspreis zu erzielen. Diese Kosten müssen sie in der Regel im Voraus bezahlen, bevor der Kunde das Fahrzeug repariert hat. Zusätzlich entstehen Kosten für die Lagerung und den Transport der Ersatzteile. Durch diesen Aufschlag auf den Preis der Ersatzteile sollen die zusätzlichen Kosten der Werkstatt gedeckt werden, die bei der Beschaffung und Lagerung von Ersatzteilen anfallen.
Die Höhe des kalkulierten Aufschlags variiert je nach Werkstatt und Region. In der Regel liegt der Ersatzteilaufschlag zwischen 10 Prozent und 30 Prozent des Ersatzteilpreises. Es handelt sich hierbei um einen pauschalen Prozentsatz, der auf alle Ersatzteile gleich angewandt wird. Er wird bei der Rechnungsstellung prozentual auf den Nettowert des Ersatzteils aufgeschlagen.
Der Ersatzteilaufschlag sollte bereits bei der Gutachtenerstellung vom KFZ Gutachter berücksichtigt werden, indem er als Teil der Reparaturkosten in die Kalkulation einfließt und im Gutachten entsprechend ausgewiesen wird. Das bedeutet, dass der KFZ Gutachter diesen als Kostenfaktor berücksichtigt und der Ersatzteilzuschlag in der Regel auch von der regulierenden Versicherung bezahlt wird. Allerdings kann es je nach Versicherung und Art der Schadenabwicklung unterschiedlich sein, wie hoch der Ersatzteilaufschlag ausfällt und ob es zu Kürzungen seitens der Versicherung kommt.
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