Ein Haftpflichtschaden tritt auf, wenn eine Person durch das Verschulden einer anderen Person einen Schaden erleidet. In diesem Fall ist die Person, die den Schaden verursacht hat, verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Das wird umgangssprachlich auch als Haftpflicht bezeichnet.
Von der Haftpflichtversicherung sind Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen abgedeckt, die durch das Verschulden des Versicherungsnehmers verursacht wurden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nur Schäden abgedeckt sind, die nicht vorsätzlich verursacht wurden. Wer absichtlich einen Schaden verursacht, muss dafür selbst aufkommen.
Wenn ein Haftpflichtschaden eingetreten ist, sollte der Geschädigte sich unverzüglich an einen KFZ Sachverständigen wenden. Dieser nimmt die Unfall- und Fahrzeugdaten detailliert auf, beziffert die Schadenhöhe im KFZ Gutachten und reicht den Schadenfall bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers ein. Die Versicherung prüft dann den Schaden anhand des vorliegenden KFZ Gutachten und kommt für die Kosten auf, sofern der Schaden im Rahmen der Versicherung abgedeckt ist.
Bei einem Haftpflichtschaden im Straßenverkehr ist es wichtig, dass beide Parteien ihre Versicherungsdaten austauschen und den Unfallhergang so detailliert wie möglich dokumentieren. Wenn es Zeugen gibt, sollten diese benannt werden. Außerdem sollte man die Polizei rufen, wenn es Verletzte oder hohe Sachschäden gibt. Der Unfallverursacher ist zudem dazu angehalten den Schaden unverzüglich bei der eigenen Versicherung zu melden, um Verzögerungen und Komplikationen bei der Schadenregulierung zu vermeiden.
Die Kosten bei einem Haftpflichtschaden können je nach Schadenhöhe und Art des Schadens sehr unterschiedlich ausfallen. Hierbei können beispielsweise Reparaturkosten, Abschleppkosten, sonstige Sachschäden, Sachverständigenkosten oder auch Schmerzensgeldforderungen entstehen. Wichtig ist, dass der Geschädigte alle entstandenen Kosten nachweist und sich rechtzeitig an einen KFZ Sachverständigen wendet.
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