Die Wiederbeschaffungsdauer bezieht sich auf den Zeitraum, der benötigt wird, um ein beschädigtes Fahrzeug durch ein vergleichbares Fahrzeug zu ersetzen. Nach einem Unfall muss der Geschädigte in der Regel sein Fahrzeug reparieren oder ersetzen. Die Wiederbeschaffungsdauer gibt in diesem Fall an, wie lange es voraussichtlich dauert, ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt zu beschaffen.
Die Ermittlung erfolgt anhand von statistischen Daten und Marktrecherchen. Dabei werden im Rahmen der Gutachtenerstellung verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie zum Beispiel das Modell und die Marke des beschädigten Fahrzeugs, die regionale Verfügbarkeit vergleichbarer Fahrzeuge sowie die aktuelle Marktsituation. Eine pauschale Aussage zur Dauer lässt sich somit nicht treffen. In der Regel liegt diese bei gängigen Fahrzeugen zwischen 14 und 21 Kalendertagen. Bei speziellen Fahrzeugen oder Liebhaberfahrzeugen kann diese deutlich länger sein.
Die Wiederbeschaffungsdauer hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Schadenersatzsumme, die vom Versicherungsunternehmen an den Geschädigten erstattet wird. Je länger die angegebene Dauer ist, desto höher fallen die Kosten für einen Ersatzwagen oder Nutzungsausfall aus. Daher ist es wichtig, dass Geschädigte und KFZ Sachverständige diesen Faktor bei der Schadenregulierung berücksichtigen und die entsprechenden Informationen sorgfältig dokumentieren, beziehungsweise im KFZ Gutachten ausweisen.
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