Unwetter­­schäden

Unwetter und Sturm sind in Deutschland keine Seltenheit mehr. Auch wir in Bayern sind immer häufiger von starken Unwettern betroffen. In jedem Fall solltest Du Unwetterwarnungen über Radio und TV ernst nehmen und das Auto wenn möglich in der Garage stehen lassen. Aktuelle Unwetterwarnungen findest Du hier. Aber was wenn einen das Unwetter einmal unverhofft überrascht und es nicht möglich ist das Fahrzeug rechtzeitig in Sicherheit zu bringen? Hier findest du alles rund um das Thema Unwetterschäden am Auto.

Unwetterschäden am Auto

Unwetterschaden am Auto

Grundsätzlich kann man sagen, dass Unwetterschäden am Auto durch die Kaskoversicherung abgedeckt sind. Wie so oft gibt es hierfür aber zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen. Darauf werden wir im Folgenden genauer eingehen. Solltest Du für Dein Fahrzeug allerdings nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben musst Du die anfallenden Reparaturkosten im Regelfall selbst bezahlen. Aber auch in diesem Fall raten wir Dir, Kontakt zu Deiner Versicherung aufzunehmen!

Schaden dokumentieren

Dazu ist es ratsam, die Unwetterschäden an Deinem Auto und das Umfeld mit aussagekräftigen Fotos zu belegen. Das ermöglicht der Versicherung die Folgen eines Unwetters besser einzuschätzen. Gerne stehen wir Dir bei der Beweissicherung zur Seite und erstellen Dir ein aussagekräftiges Beweissicherungsgutachten samt Fotodokumentation.

Versicherung kontaktieren

Hier gilt es zu beachten, Unwetterschäden am Auto innerhalb einer Woche bei Deiner Versicherung zu melden. Halte dafür alle erforderlichen Daten zu Deinem Fahrzeug, Versicherung, Datum, Uhrzeit und Zeugen bereit um den Schaden direkt vollständig erfassen zu können.

Sturmschaden

Du bist mit Deinem Auto gegen einen umstürzenden Baum gefahren oder es sind Äste oder auch Dachziegel durch einen Sturm auf Dein Auto gefallen? In diesem Fall kannst Du den Schaden über eine bestehende Teilkaskoversicherung geltend machen. Die Teilkaskoversicherung zahlt in diesen Fällen, wenn nachweislich Sturm mit mindestens Windstärke 8 geherrscht hat. Die Teilkaskoversicherung zahlt hingegen nicht, wenn der Schaden durch das Auffahren auf einen bereits auf der Straße liegenden Baum verursacht wurde. In diesem Fall kommt die Vollkaskoversicherung zum tragen. Bei der Regulierung über die Teilkaskoversicherung findet keine Rückstufung in den Schadenfreiheitsklassen statt. Es wird lediglich die dort vereinbarte Selbstbeteiligung vom zu zahlenden Betrag abgezogen. Solltest Du die Vollkaskoversicherung beanspruchen, wird der Versicherungsvertrag im nächsten Kalenderjahr schlechter eingestuft. Nicht hingegen wenn ein Rabattschutz besteht. Hier erfolgt zwar auch eine Rückstufung aber ohne Erhöhung der Versicherungsprämie. Solltest Du keine Teilkaskoversicherung haben oder die Selbstbeteiligung und andere nicht versicherte Schadenpositionen geltend machen wollen musst Du der Gemeinde, dem Haus- oder Gartenbesitzer eine sogenannte Verkehrssicherungspflichtverletzung nachweisen. Eine solche Verkehrssicherungspflichtverletzung liegt dann vor, wenn sich der Verkehrssicherungspflichtige nicht ausreichend um die Sicherheit von Straßen, Bäumen, Häusern oder Verkehrsschildern vor dem Schaden gekümmert hat.

Hagelschaden

Auch Hagelschäden kannst Du über Deine Teilkaskoversicherung reguliren. Aber auch in diesem Fall ist es ratsam, vor der Reparatur Kontakt mit Deiner Versicherung aufzunehmen. Deine Versicherung hat auch in diesem Fall das Weisungsrecht! Wurdest auch Du von einem Hagelschauer überrascht und bist dir unsicher ob Dein Fahrzeug durch den Hagel beschädigt worden ist? Auch bei Hagelschäden Stehen wir Dir zuverlässig zur Seite.

Wasserschaden

Bei Wasserschäden ist es wichtig zu unterscheiden, ob es sich um ein fahrendes oder ein stehendes Fahrzeug handelt. Wenn Dein abgestelltes Fahrzeug durch eine Überschwemmung beschädigt wurde kommt die Teilkaskoversicherung für die entstandenen Schäden auf. Befährst Du mit Deinem Fahrzeug eine überschwemmte Straße und es entsteht ein Schaden dann ist In diesem Fall die Teilkaskoversicherung nicht erstattungspflichtig, da der Schaden nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch das Fahrverhalten verursacht wurde. Ein solcher Schaden stellt einen Unfallschaden dar, aus diesem Grund kommt Deine Vollkaskoversicherung für den entstandenen Schaden auf. Aber auch hier gilt, kontaktiere vorab Deine Versicherung.

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KFZ Gutachter Marco Hornung weiß

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