Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Erstellung Ihres Sachverständigengutachtens zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tage des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einer E-Mail oder einem mit der Post versandten Brief), informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Falls Sie diesen Vertrag widerrufen, sind wir nicht verpflichtet, das Sachverständigengutachten zu Ihrem Fahrzeug fertig zu stellen. Haben Sie verlangt, dass wir die Anfertigung des Gutachtens bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, den Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen können.
Wenn Sie das Sachverständigengutachten sofort und vor dem Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist benötigen, können Sie unter Verlust Ihres Widerrufsrechts die sofortige Ausarbeitung des Sachverständigengutachtens verlangen.
Ich bin damit einverstanden und verlange ausdrücklich, dass der Sachverständige sofort und bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausarbeitung des beauftragten Sachverständigengutachtens beginnt. Mir ist bekannt, dass ich dann mit Fertigstellung des Gutachtens mein Widerrufsrecht verliere.
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